Gesetzliche Krankenversicherung

Der erste Schritt:

Im ersten Schritt finden 1-3 Sprechstunden zur Einschätzung folgender Aspekte statt:

  • Besteht eine psychische Störung nach ICD-10?
  • Besteht die Notwendigkeit einer Behandlung?
  • Welche Behandlung wird empfohlen?
  • Falls eine Behandlung empfohlen wird, kann diese beziehungsweise ein Teil hiervon in dieser Praxis durchgeführt werden?

Bitte bringen Sie Folgendes zur 1. Sprechstunde mit:

  • Gültige Krankenkassenkarte
  • Briefe von Kliniken, Vorbehandlern, Befunde
  • Medikationsplan
  • Konkreten Daten zu vorherigen Psychotherapie

Sollte prinzipiell eine ambulante Verhaltenstherapie erforderlich sein, werden zudem folgende Voraussetzungen geprüft:

  • Liegt eine Veränderungsmotivation vor?
  • Können regelmäßige, in der Regel wöchentliche, Termine stattfinden?
  • Liegt die Bereitschaft für die Umsetzung von Therapieaufgaben vor?
  • Öffnet sich die Person im Gespräch umfänglich und ist transparent?

Im Anschluss wird gemeinsam entschieden, ob Sie auf die Warteliste gesetzt werden.

Im Rahmen der anschließenden bis zu vier probatorischen Sitzungen erfolgen:

  • Strukturierte Psychodiagnostik
  • Schließen der Behandlungsvereinbarung und Aufklärungen über Videotherapie, Berichtspflicht, Ausfallhonorarregelung
  • Gemeinsame Zielvereinbarung
  • Klärung der Passung und Beziehungsgestaltung
  • Prüfung pünktlicher Terminwahrnehmung
  • Therapieplanung
  • Aufklärung über die Behandlungstechniken und Nebenwirkungen, alternativen Behandlungsmöglichkeiten, Prognosen
  • Entscheidung einer Antragstellung für Therapie oder Beendigung der Probatorik
  • Antragstellung bei ihrer Krankenkasse

Der Beginn der Therapie erfolgt erst nach der Bewilligung seitens der Krankenkasse.