Psychotherapie

Die Psychotherapie ist Heilkunde und erfordert daher eine Diagnose wie z.B. einer Depression, Angststörung, Traumafolgestörung, Zwangsstörung oder Somatisierungsstörung.

Psychotherapie ist nach § 4 Nr. 14 UStG als Heilbehandlung von der Umsatzsteuer befreit.

Ablauf

Sofern wir einen Therapieplatz frei haben, vereinbaren wir zeitnah ein Erstgespräch mit Ihnen in dem Sie Ihr Anliegen schildern können und wir Ihnen unsere Vorgehensweise erläutern können. Bitte beachten Sie dazu im Menü die verschiedenen Kostenträger: gesetzliche Krankenversicherung, private Krankenversicherung, Selbstzahler.in.

In den folgenden Sitzungen betrachten wir mit ihnen zusammen genau ihre Beschwerden und Probleme und entwerfen einen Behandlungsplan. Daneben bieten die Sitzungen auch die Möglichkeit, herauszufinden, ob eine therapeutische Zusammenarbeit vorstellbar ist und die gleichen Ziele verfolgt werden, bevor ein Antrag bei ihrer Krankenkasse gestellt wird oder Sie als Selbstzahler.in die Therapie aufnehmen wollen.